Sozialversicherungsrechtliche BeurteilungSind Sie wirklich sozialversicherungspflichtig ? Obwohl Sie monatlich im treuen Glauben der Versicherungspflicht regelmäßig Sozial-versicherungsbeiträge entrichten, kann es im Leistungsfall dennoch zu einem bösen Erwachen kommen.
Die Beitragszahlung alleine begründet noch lange keinen Rechtsanspruch auf Leistung im Versorgungsfall !!!
Liegt nach Ansicht der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Arbeitsämter kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor, besteht auch keine Leistungspflicht!!! Wann besteht nun Sozialversicherungspflicht und wann nicht? Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sein Unternehmen leitet, steht in einer Doppelfunktion innerhalb seines Betriebes.
Er nimmt zum einen die Stellung eines weisungsberechtigten Unternehmers der Gesellschaft ein und zum anderen ist er gleichzeitig im Rahmen eines Dienstverhältnisses bei der GmbH als Angestellter beschäftigt. Wesentliche Merkmale zur Beurteilung sind:
das Beteiligungsverhältnis
die Weisungsfreiheit Wenn nach der Überprüfung der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung herauskommt, dass Sie sozialversicherungsfrei sind, können unter bestimmten Voraussetzungen zu Unrecht geleistete Beiträge zurückgefordert werden.
Darüber hinaus besteht für Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer die dringliche Notwendigkeit, eine private Vorsorge im Krankheits- und Todesfall wie auch im Alter zu machen! Lassen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status von uns überprüfen!
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